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Schulung der Gefahrgutfahrer Fahrzeugführer die kennzeichnungspflichtige Mengen auf öffentlichen Straßen transportieren, müssen im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein. Diese Schulungen dürfen nur anerkannte Schulungsveranstalter durchführen. Die erforderlichen Prüfungen werden vor der zuständigen IHK abgelegt.
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