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| Schulung der Gefahrgutfahrer   Fahrzeugführer die kennzeichnungspflichtige Mengen  auf öffentlichen Straßen transportieren, müssen im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein.
 Diese Schulungen dürfen nur anerkannte Schulungsveranstalter durchführen. Die erforderlichen Prüfungen werden vor der zuständigen IHK abgelegt.     |  
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