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Gabelstapler-Fahrerschulung

Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D27 "Flurförderfahrzeuge" darf ein Unternehmer Gabelstapler-Fahrer nur dann einsetzen, wenn diese gemäß BGG 925 theoretisch, praktisch und betrieblich ausgebildet sind. 
 

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gabelstapler-Ausbildung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die körperliche und geistige Befähigung. 

Die Grundausbildung sowie auch die Jährliche Unterweisung wird als  Inhouse Schulung, oder als Seminar in von uns gestellten Räumen angeboten: