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Jährliche Unterweisung: Die Berufsgenossenschaften schreiben vor: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit vorhandenem Fahrausweis eine jährliche Unterweisung erhalten. Die jährliche Unterweisung dauert ca. 4 Stunden. Die Teilnehmer erhalten eine Unterweisung in neue Vorschriften (falls vorhanden), und vorhandene Kenntnisse werden erneuert. Die Teilnahme wird im Ausweis dokumentiert.
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