GMU GefahrgutserviceGMU Gefahrgutservice

 Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verlangt von Unternehmern und Inhabern von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, die Bestellung eines oder mehrerer Gefahrgutbeauftragten.

Die Voraussetzungen, die Betriebe von der Pflicht befreien, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, sind hoch angesetzt. Befreit sind vereinfacht dargestellt Betriebe, die:

  • ausschließlich Gefahrgüter empfangen
    ODER

  • ausschließlich Gefahrgüter in freigestellten Mengen transportieren
    ODER

  • nicht mehr als 50t Gefahrgüter netto für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben transportieren
    ODER

  • nur als Auftraggeber des Absenders auftreten.

Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit nicht von der Pflicht, am Transport gefährlicher Güter beteiligtes Personal regelmäßig und ausreichend zu schulen.

Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind sehr vielseitig. Neben der Beratung der Geschäftsleitung bei allen Themen, die den Gefahrgutbereich berühren, müssen in den Betrieben Personen geschult werden, damit z. B. bei der Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und bei Ladearbeiten keine Fehler passieren.

Gerne würde ich diese Aufgaben als externer Gefahrgutbeauftragter für Sie übernehmen.

Sollten Sie spezielle Anforderungen haben, oder einfach nur Ihr Wissen auffrischen wollen, so bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner.