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Beauftragte und verantwortliche Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und OWIG 

Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Personen mit Ausnahme der Fahrzeugführer, die im Besitz einer ADR Bescheinigung sind

Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR Bescheinigung sind.

 

Diese Mitarbeiterschulung wird als Inhouse Seminar angeboten: 8 UE  (eine UE = 45 Minuten)            

Gern gehen wir auf Ihre speziellen Wünsche ein.